Wir erstellen bundesweit Brandschutznachweise / Brandschutzkonzepte unabhängig von der Gebäudeklasse für:
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Verwaltungsgebäude
- Tief- und Parkgaragen
- Krankenhäuser
- Wohnheime
- Industriegebäude
- Kindergärten
- Hotels und Gaststätten
- usw.
Unsere Nachweise / Konzepte erstellen wir unter Berücksichtigung des baulichen, abwehrenden und organisatorischem Brandschutz. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bauherrn, um auch dessen Schutzbedürfnis ausreichend Rechnung zu tragen.
Weiterhin übernehmen wir, gegen Beauftragung, die Ausführungsplanung (LPH 5) und die Bau- und Objektüberwachung (LPH 8).
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass der Nachweisersteller auch die Bau- und Objektüberwachung (LPH 8) durchführt um Fehler im Ansatz und nicht erst bei der Abnahme feststellt.
Fehler, die erst bei der Abnahme festgestellt werden, kosten ein vielfaches, wenn diese im Nachhinein bereinigt werden müssen. Erfahrungsgemäß kann man von einem Faktor von 5 – 15-fachen Kosten ausgehen.
Muss der Nachweisersteller gegenüber der Genehmigungsbehörde die ordnungsgemäße Bauausführung bestätigen, ist dies nur möglich, wenn auch die Bau- und Objektüberwachung beauftragt und durchgeführt wurde. Eine ordnungsgemäße Ausführung kann nicht bestätigt werden, wenn der Nachweisersteller erst nach der Fertigstellung das Objekt annehmen soll.
Zusätzlich können wir Ihnen auch die nachfolgenden Zusatzleistungen anbieten:
- Fachbauleitung Brandschutz
- Einholung der notwendigen Brandschutzdokumentation für die Bestätigung der ordnungsgemäßen Bauausführung (bzw. Bescheinigung Brandschutz II)
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für unsere Dienstleistungen.
Unsere Angebote werden auf Grundlage der aktuellen AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V), Heft 17 – Leistungen für Brandschutz, erstellt.